Nachhaltigkeit

Offenlegung gemäß Art. 6 Abs. 2 Offenlegungs-VO (EU) 2019/2088 für Lebensversicherungen im Finanzdienstleistungssektor

Hinsichtlich der Transparenzverordnung stellen wir fest, dass wir bei unserer Versicherungs-beratungstätigkeit Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse
oder Bedingungen im Bereich der Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Bei jeder Beratung teilen wir Ihnen die zu erwartende Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte mit. Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.